ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Vorrang haben grundsätzlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch im Falle von entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers. Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich fixiert sind. Dies gilt insbesondere auch für Zusagen von Eigenschaften. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

2. Haftung/Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von JMD erbrachte Leistung. Es wird insbesondere keine Haftung dafür übernommen, dass die erbrachte Leistung zu einem bestimmten Zweck des Auftraggebers genutzt werden kann, soweit dies nicht zugestanden ist. Dies gilt insbesondere dafür, dass eine unübliche Nutzung erfolgt. Eine Gewähr für unsachgemäße Lagerung oder Gebrauch der JMD Produkte (UV-Strahlen, Zerkratzen, ungeeignete Chemikalien oder Reinigungsmittel) wird nicht übernommen. Bei dem Erwerb von Helmen kann JMD keine Garantie für die richtige vorgeschriebene Homologation in der betriebenen Rennserie übernehmen. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von JMD erworbenen Helme der vorgeschriebenen Homologation der entsprechenden Rennserie entsprechen. Empfehlungen der Firma JMD sind keine Garantie und bei entstehenden Problemen wird keine Haftung übernommen.

 

Die Lackierung und Montage von nicht homologierten Zubehör (z.B. Topwing), an Helmen, dient nur zu Showzwecken und darf nicht im Renneinsatz verwendet werden. Bei Missachtung und dessen Folgen für Wettkampfergebnisse (Disqualifikation) kann JMD nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Chromlackierungen sind ein Spezialeffekt, der jeweils als Prototyp angesehen werden muss und bei dem kleine Qualitätseinschränkungen (Ablaufspuren, Staubeinschlüsse, kleine Kratzer) nicht als Mangel angesehen werden können.

 

Mattlackierungen sind nur mit Einschränkungen dauerhaft beständig und können durch unsachgemäße Reinigung und  Verwendung von Politur den Mattgrad verlieren.

 

Fluorierende Farben haben eine eingeschränkte Lichtbeständigkeit und verlieren bei UV-Strahlung Ihre Leuchtkraft. Dieser natürliche Prozess wird nicht als Mangel akzeptiert.

 

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

Für vom Auftraggeber gelieferte Produkte übernimmt JMD keine Gewährleistung für etwaige bereits bestehende Materialfehler oder aufgrund der Oberflächenstruktur entstehende Einschränkungen für die Haftbarkeit und mithin Haltbarkeit der Leistung (z.B. Lackhaftung auf der Helmschale).

 

3. Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, besteht für die von JMD erbrachten Leistungen ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von über 30 Tagen ist JMD berechtigt, Kosten für ein Mahnverfahren oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens dem Auftraggeber weiter zu berechnen. Bei Auftragserteilung gilt eine Anzahlung von 300€ als vereinbart. Bei größeren Aufträgen ab 10000€ netto Auftragsvolumen kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages zum Auftragsbeginn verlangt werden. Beauftragte und Erstellte Grafiken, die nicht in einem Auftrag enden, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die geleistete Anzahlung von 300€ muss dabei nicht zwingend ausrechend sein.

 

Solange die Leistung nicht vollständig bezahlt ist, besteht ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von JMD.

 

4. Designvorlagen/Urheberrecht

Die erbrachte Leistung von JMD berechtigt nicht zur weiteren Nutzung oder Vervielfältigung des Designs ohne, dass hierüber eine ausdrückliche Genehmigung besteht. Die Idee, der Entwurf und das entworfene Design unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.

 

Soweit der Auftraggeber Designvorlagen vorlegt, insbesondere in Form von Datenträgern, übernimmt JMD keine Haftung oder Gewährleistung für den Verlust oder die richtige Übertragung der Daten bzw. deren Speicherung und Rückübertragung. Die von JMD zur Verfügung gestellten Fotos und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung nicht weiterverwendet oder veröffentlicht werden. Das geistige Eigentum eines Helmdesigns oder sonstiger kreativer Leistungen wird mit dem Auftrag nicht übergeben oder verkauft, sondern nur ein Nutzungsrecht für den gestalteten Artikel übertragen.

 

Sollten von JMD gestaltete Grafiken und Vorlagen für eine Umsetzung bei anderen Firmen verwendet werden, ist eine Strafverfolgung sowie Schadensersatzforderung nicht ausgeschlossen.

 

Werden bei Arbeiten nach Vorlagen oder Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden, Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen, einschließlich aller Kosten frei.

 

5. Versand/Zahlungen

Der Versand der gelieferten Helme erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 10  Tagen nach Rechnung zu leisten. Entstandene Kosten bei verzögerter Auslieferung einer Designleistung sind nicht einklagbar.

 

6. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort/Gerichtsstand wird der Sitz der Firma JMD vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz von JMD.